Montag, 06. Februar
vGA bei Gehaltszahlungen an den Senior einer Familien-GmbH (FG)
Die Gehaltszahlungen einer Familien-GmbH an einen angestellten Senior-Gesellschafter, der auch an der Mutter-GmbH beteiligt ist, sind als vGA anzusehen, wenn die ausgeübte Tätigkeit der lediglich Frachterlöse erzielenden GmbH nicht zugeordnet werden kann und der beendeten Tätigkeit bei der Mutter-GmbH entspricht, welche nach dem abgefundenen Ausscheiden des Gesellschafters die Pensionsrückstellungen und die dazugehörige Rückdeckungsversicherung weiterführt (FG München, Urteil v. 30.4.2009 - 6 K 4406/06, rkr.).
