Montag, 31. März
vGA bei Eintritt des Versorgungsfalls und Weiterbeschäftigung (BFH)
Bezahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer nach Eintritt des Versorgungsfalls die vereinbarte Rente, setzt aber gleichzeitig das Dienstverhältnis mit dem Geschäftsführer fort, ist nach Ansicht des BFH von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auszugehen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung nicht angerechnet werde (BFH, Urteil v. 23.10.2013 - I R 60/12; veröffentlicht am 26.3.2014).
