Sonntag, 21. Mai
Verzicht eines Ehegatten auf höheren Zugewinnausgleich (FG)
Der Verzicht eines Ehegatten auf einen höheren Zugewinnausgleichsanspruch im Rahmen der ehevertraglichen Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kann eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehepartner sein (FG Hessen, Urteil vom 15.12.2016 - 1 K 199/15; rkr.).
