Dienstag, 04. Dezember
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (FG)
Ein Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer kann dem Finanzamt gegenüber grds. auch durch schlüssiges Verhalten in Form der Einreichung einer Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich der Verzicht - für die Finanzverwaltung erkennbar - auf die gesamte unternehmerische Betätigung bezieht (FG Köln, Urteil v. 26.6.2012 - 3 K 2961/07; Revision anhängig).
