Dienstag, 31. Juli
Veruntreute Fremdgelder sind Betriebseinnahmen (FG)
Veruntreute Fremdgelder erhöhen die Betriebseinnahmen (und damit den Gewinn) eines Rechtsanwalts und sind keine durchlaufende Posten (FG des Saarlandes, Urteil v. 29.2.2012 - 1 K 1342/09; Revision anhängig).
