Freitag, 15. Februar
Veruntreute Beträge sind kein Arbeitslohn (BFH)
Überweist sich ein Arbeitnehmer unter Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm nicht zustehen, liegt darin kein Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG (BFH, Urteil v. 13.11.2012 - VI R 38/11; veröffentlicht am 13.2.2013).
