Dienstag, 22. September
Vertrauensschutz für Bauleistende nur bei "Aufhebung oder Änderung" (FG)
Nachdem bereits das FG Berlin Brandenburg und das FG Münster ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG geäußert haben, hat sich dieser Auffassung nun auch der 16. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts angeschlossen. Im Streitfall gewährte das Finanzgericht dennoch keine Aussetzung der Vollziehung, da eine Berufung auf den Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO hier nicht in Betracht kommen könne. Der Erlass eines Umsatzsteuerjahresbescheids führe nicht zu einer Änderung der bisherigen Voranmeldungen i.S. des § 176 AO (FG Niedersachsen, Beschluss v. 3.7.2015 - 16 V 95/15).
