Montag, 07. September
Vertrauensschutz für Bauleistende (FG)
Der 15. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass bei fehlender Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) einer Inanspruchnahme des Bauleistenden Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegen stehen können (FG Münster, Beschluss v. 12.8.2015 - 15 V 2153/15 U; Beschwerde nicht zugelassen).
