Montag, 27. Februar
Vertrauensschutz bei einvernehmlicher Streitbeilegung vor dem FG (BFH)
Ein FA verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn es zunächst aufgrund einer einvernehmlichen Beendigung eines Finanzrechtsstreits den angefochtenen Steuerbescheid zwar aufhebt, im Anschluss daran aber erneut einen inhaltsgleichen Verwaltungsakt erlässt (BFH, Urteil vom 06.07.2016 - X R 57/13; veröffentlicht am 22.02.2017).
