Montag, 30. Mai
Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen bei ungültig gewordener USt-Id (FG)
Hat der Lieferer den Buch- und Belegnachweis hinsichtlich einer Ausfuhrlieferung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vollständig erbracht, so ist die Steuerfreiheit grundsätzlich auch dann zu gewähren, wenn die von dem Empfänger angegebene USt-IdNr. während der Abwicklung des Geschäfts ungültig geworden ist (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 4.11.2015 - 7 K 7283/13; Revision zugelassen).
