Freitag, 02. Januar
Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH)
Die Voraussetzungen für die Besteuerung einer Verwendungsentnahme liegen bei verspäteter Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen nicht vor. Ein trotz verspäteter Zuordnung und damit materiell-rechtlich unrichtig in Anspruch genommener Vorsteuerabzug, der im Abzugsjahr verfahrensrechtlich nicht mehr entzogen werden kann, ist nach § 15a UStG in den Folgejahren zu berichtigen (BFH, Urteil v. 23.10.2014 - V R 11/12; veröffentlicht am 23.12.2014).
