Dienstag, 31. Mai
Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten (BFH)
Ausgleichszahlungen, die ein Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung in einem Ehevertrag als Gegenleistung für einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich an den früheren Ehegatten zahlt, können als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen sein (BFH, Urteil v. 24.3.2011 - VI R 59/10, NV; veröffentlicht am 25.5.2011).
