Montag, 28. Januar
Versicherung eines Leasinggegenstands durch Leasinggeber (EuGH)
Die in der Versicherung eines Leasingobjekts bestehende Dienstleistung und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung müssen grds. als selbständige Dienstleistungen behandelt werden. Wenn der Leasinggeber das Leasingobjekt selbst versichert und die genauen Kosten der Versicherung an den Leasingnehmer weiterberechnet, kann ein steuerbefreiter Versicherungsumsatz vorliegen (EuGH, Urteil v. 17.1.2013 - Rs. C-224/11; BGZ Leasing).
