Freitag, 16. Januar
Versagung der Steuerbefreiung bzw. des Vorsteuerabzug bei Betrug (EuGH)
Einem Steuerpflichtigen (Unternehmer), der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt, ist das Recht auf Steuerbefreiung bzw. den Vorsteuerabzug auch dann zu versagen, wenn das nationale Recht keine Bestimmungen enthält, die eine solche Versagung vorsehen. Unerheblich ist auch, ob die nationalen formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte erfüllt sind oder ob die Steuerhinterziehung in einem anderen Mitgliedstaat als dem begangen wurde, in dem diese Rechte beansprucht werden (EuGH, Urteil v. 18.12.2014 - C-131/13, C-163/13 und C-164/13).
