Donnerstag, 20. Oktober
Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen (BFH)
Der BFH hat der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen und in mehreren Urteilen entschieden, dass ein Versicherungsvertreter Rückstellungen für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen zu bilden hat. Zur Höhe der Rückstellung werden in der Entscheidung umfangreiche Hinweise gegeben (BFH, Urteile v. 19.7.2011 - X R 26/10 sowie X R 8/10, X R 9/10 und X R 48/08; jeweils veröffentlicht am 19.10.2011).
