Dienstag, 05. Februar
Verpflegungsmehraufwendungen in Wegverlegungsfällen (FG)
Mehraufwendungen für Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können auch in sog. Wegverlegungsfällen für die ersten drei Monate nach Verlegung des Haupthausstandes berücksichtigt werden (FG Düsseldorf, Urteil v. 9.1.2013 - 15 K 318/12 E, Revision zugelassen).
