Montag, 22. Oktober
Verpflegungsmehraufwendungen für Leiharbeitnehmer (FG)
Der 4. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat klargestellt, dass auch bei Leiharbeitnehmern der Verpflegungsmehraufwand auf den Zeitraum von drei Monaten begrenzt ist (FG Niedersachsen, Urteil v. 9.5.2012 - 4 K 216/11; Revision eingelegt).
