Donnerstag, 09. Juni
Verpflegungsmehraufwendungen bei Erstattungen der Reisekosten (BFH)
Steuerfreie Erstattungen für Reisekostenvergütungen oder Trennungsgelder stehen dem Abzug von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten nur insoweit entgegen, als sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich ausgezahlt wurden. Soweit der Arbeitgeber entsprechend den reisekostenrechtlichen Bestimmungen von seinem Einbehaltungsrecht Gebrauch macht oder die Vergütungen gekürzt hat, kommt § 3c EStG nicht zur Anwendung (BFH, Urteil v. 24.3.2011 - VI R 11/10; veröffentlicht am 8.6.2011).
