Samstag, 27. Dezember
Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung (BFH)
Mehraufwendungen für Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können auch in sog. Wegverlegungsfällen für die ersten drei Monate nach Verlegung des Haupthausstandes berücksichtigt werden (BFH, Beschluss v. 8.10.2014 - VI R 7/13; veröffentlicht am 17.12.2014).
