Dienstag, 30. Juli
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeiter (BFH)
Auch Leiharbeitnehmern steht Verpflegungsmehraufwand nur in den Grenzen der Dreimonatsfrist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG zu. Insoweit gilt für Leiharbeitnehmer nichts anderes als für andere auswärts tätige Arbeitnehmer (BFH, Urteil v. 15.5.2013 - VI R 41/12; veröffentlicht am 24.7.2013).
