Dienstag, 21. Mai
Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit (BFH)
Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn die Beratungsaufträge kurzfristig immer wieder aufs Neue erteilt werden (BFH, Urteil v. 28.2.2013 - III R 94/10; veröffentlicht am 15.5.2013).
