Montag, 08. November
Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß ist (BFH, Urteil v. 8.7.2010 - VI R 10/08; veröffentlicht am 3.11.2010).
