Donnerstag, 31. August
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (BFH)
Versorgungsrenten sind nur dann als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Buchst. c EStG 2013 (jetzt: § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG) abziehbar, wenn der Übergeber nach der Übertragung der Anteile an einer GmbH nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft ist (BFH, Urteil vom 20.03.2017 - X R 35/16; veröffentlicht am 23.08.2017).
