Donnerstag, 28. Februar
Vermietungsabsicht bei Leerstand (FG)
In Fällen des langjährigen Leerstands spricht es gegen eine Vermietungsabsicht, wenn für ein Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, trotz Vermietungsbemühungen kein Markt besteht und der Inhaber gleichwohl untätig bleibt, d.h. keine baulichen Veränderungen vornimmt (FG Niedersachsen, Urteil v. 19.7.2012 - 10 K 41/12; Revision eingelegt).
