Donnerstag, 27. Dezember
Vermietung einer Villa für Filmaufnahmen (FG)
Bei der tageweisen Vermietung eines Wohnhauses an Filmproduktionsgesellschaften liegt - unabhängig von der Wohnfläche des vermieteten Objekts - ein Ausnahmefall vor, in dem nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht schon grundsätzlich und typisierend Einnahmeerzielungsabsicht angenommen werden kann (FG München, Urteil v. 5.7.2012 - 5 K 2947/10).
