Donnerstag, 08. November
Verlustverrechnung von Altverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer (FG)
Vorgetragene Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind mit Einkünften aus Kapitalvermögen nach Einführung der Abgeltungssteuer nachrangig zu verrechnen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.9.2012 - 1 K 4484/11; Revision zugelassen).
