Montag, 04. April
Verluste aus der Veräußerung unentgeltlicher KG-Anteile (FG)
Ein Verlust aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist steuerlich zu berücksichtigen, sofern der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hatte (FG Hamburg, Urteil v. 25.11.2015 - 2 K 258/14; Revision anhängig).
