Montag, 31. März
Verlustausgleichbeschränkung für Steuerstundungsmodelle (BFH)
Der BFH hat sich erstmals zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15b EStG (Verlustausgleichbeschränkung für Steuerstundungsmodelle) geäußert und klargestellt, dass die Annahme eines Steuerstundungsmodells Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraussetzt (BFH, Urteil v. 6.2.2014 - IV R 59/10; veröffentlicht am 26.3.2014).
