Sonntag, 09. Juli
Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel (FG)
Bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel ist der Gewerbeertrag einer Mitunternehmerschaft für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln. Dies hat zur Folge, dass nach dem Gesellschafterwechsel entstandene Verluste mit vor dem Gesellschafterwechsel entstandenen Gewinnen zu verrechnen sind (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 K 3691/15; Revision anhängig).
