Samstag, 25. März
Verlustabzug bei Kauf eines Kommanditanteils (BFH)
Als Einlage i.S. der bis zum Inkrafttreten des § 15a Abs. 1a EStG geltenden Rechtsprechungsgrundsätze zur "vorgezogenen Einlage" kommen nur Leistungen des Kommanditisten in das Gesamthandsvermögen in Betracht (BFH, Urteil vom 02.02.2017 - IV R 47/13; veröffentlicht am 22.03.2017).
