Dienstag, 28. Mai
Verlust des Vorsteuerabzugs aufgrund Rückgängigmachung der Option (BFH)
Berichtigt der leistende Unternehmer eine Rechnung mit dem Ziel, einen erklärten Verzicht auf eine Steuerfreiheit rückgängig zu machen, verliert der Leistungsempfänger seinen Anspruch auf Vorsteuerabzug rückwirkend für das Jahr, in dem er den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat (BFH, Beschluss v. 3.4.2013 - V B 64/12, NV; veröffentlicht am 22.5.2013).
