Freitag, 04. März
Verlust aus dem Verfall von Optionen berücksichtigungsfähig (BFH)
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie der BFH aktuell mit drei Urteilen entgegen der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden hat (BFH, Urteile v. 12.1.2016 - IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14; jeweils veröffentlicht am 2.3.2016).
