Donnerstag, 17. Juni
Verlängerungszeitraum nach Zivildienst des Kindes (BFH)
Eltern erhalten für ein Kind in Berufsausbildung, das älter ist als 25, für den Zeitraum weiterhin Kindergeld, in dem das Kind Zivildienst geleistet hat. Der Verlängerungszeitraum wird auch nicht dadurch verkürzt, dass im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde, weil der Dienst nicht am Monatsersten begann (BFH, Urteil v. 20.5.2010, III R 4/10; veröffentlicht am 16.6.2010).
