Donnerstag, 20. Oktober
Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos (BFH)
Die Umsätze aus dem Verkauf von Nachos und Popcorn an Verkaufstheken im Eingangsbereich zu Kinosälen unterliegen als Lieferungen dem ermäßigten Steuersatz. Als Dienstleistungselement ist bereitgestelltes Mobiliar des Leistenden nicht zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern (BFH, Urteil v. 30.6.2011 - V R 3/07; veröffentlicht am 19.10.2011).
