Dienstag, 03. November
Verkauf und Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag (BFH)
Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch
(BFH, Urteil v. 25.8.2009 - IX R 60/07; veröffentlicht am 21.10.2009).
