Sonntag, 10. Dezember
Verjährung bei Mehrwertsteuerbetrug (EuGH)
Italienische Gerichte sind in Strafverfahren, die schwere Betrugsfälle im Mehrwertsteuerbereich zum Gegenstand haben, nicht verpflichtet, von der Anwendung der nationalen Verjährungsvorschriften abzusehen, selbst wenn sie dadurch gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen verstoßen würden (EuGH, Urteil v. 5.12.2017 - C-42/17).
