Samstag, 05. Februar
Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags (BFH)
Ob der Mehrbedarf für ein auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachtes, volljähriges Kind in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird, darf nicht isoliert am Maßstab des Ausbildungsfreibetrags nach § 33a Abs. 2 EStG geprüft werden. Um die Verfassungskonformität zu prüfen, müssen vielmehr die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und nach § 33a Abs. 2 EStG zusammengerechnet werden (BFH, Urteil v. 25.11.2010 - III R 111/07; veröffentlicht am 2.2.2011).
