Montag, 30. April
Verfahrensrecht | Widerruf der Gemeinnützigkeit eines Vereins (BFH)
Die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird (Anschluss an BFH-Urteil v. 11.04.2012 - I R 11/11: BFH, Urteil v. 14.03.2018 - V R 36/16; veröffentlicht am 02.05.2018).