Mittwoch, 10. Februar
Vereinfachter Spendenabzug - Unterstützung der Opfer in Haiti (FinMin)
Nachdem das FinMin Hessen einer Vereinfachungsregelung zugestimmt hat, gilt für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden, der vereinfachte Zuwendungsnachweis ohne betragsmäßige Beschränkung.
