Montag, 01. Mai
Verdeckte Einlage kann steuerpflichtig sein (FG)
Verdeckte Einlagen in eine Personengesellschaft können bei deren Gesellschaftern als Zuwendungsempfänger der Schenkungsteuer unterliegen, wenn die verdeckte Einlage ohne Gegenleistung oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung erfolgt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2017 - 7 V 2515/16; Revision nicht zugelassen).
