Mittwoch, 09. Juli
Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn (BFH)
Der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten) kann zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird. Ein lohnsteuerbarer Vorteil liegt jedoch nur insoweit vor, als der Arbeitgeber die Aktien tatsächlich verbilligt an den Arbeitnehmer veräußert, mithin der Wert der Aktien den vereinbarten Kaufpreis übersteigt (BFH, Urteil v. 7.5.2014 - VI R 73/12; veröffentlicht am 2.7.2014).
