Dienstag, 03. April
Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts (BFH)
Die Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts stellt kein privates Veräußerungsgeschäft dar (BFH, Urteil v. 08.11.2017 - IX R 25/15; veröffentlicht am 21.03.2018).