Mittwoch, 22. April
Veräußerung einer Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge (BFH)
Der BFH hat für Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG gegen wiederkehrende Bezüge das Wahlrecht für eine Zuflussbesteuerung bestätigt und dieses Wahlrecht konsequent dahin weiterentwickelt, dass es das Stichtagsprinzip suspendiert. Deshalb sei der maßgebliche Veräußerungsgewinn (entgegen BMF, Schreiben v. 3.8.2004, BStBl I 2004, 1187) nach dem im Jahr des Zuflusses geltenden Recht zu versteuern. Im Streitfall konnte der Kläger daher in den Genuss der Halb- bzw. Teileinkünftebesteuerung kommen (BFH, Urteil v. 18.11.2014 - IX R 4/14; veröffentlicht am 15.4.2015).
