Freitag, 04. November
Veräußerung einbringungsgeborener Anteile innerhalb der Sperrfrist (BFH)
Die Steuerpflicht für Gewinne aus der vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist erfolgten Veräußerung einbringungsgeborener Anteile verstößt nicht gegen Grundrechte des Veräußerers. Sie ist durch den Sachgesichtspunkt der typisierenden Verhinderung von Umgehungsgestaltungen gerechtfertigt (BFH, Urteil v. 15.04.2015 - I R 54/13; veröffentlicht am 02.11.2016).
