Freitag, 27. Mai
Urteil zu Cum-/ex-Aktiengeschäften rechtskräftig (FG)
Das Urteil des Hessischen FG v. 10.2.2016 - 4 K 1684/14, in dem erstmals in einem Hauptsacheverfahren über die Voraussetzungen für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei den sog. Cum/ex-Geschäften entschieden wurde, ist rechtskräftig. Die betroffene Bank hat trotz Zulassung keine Revision eingelegt. Hierauf macht das Hessische FG aktuell aufmerksam.
