Mittwoch, 09. Dezember
Urlaubsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers (ArbG)
Ein Urlaubsanspruch geht nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter, sondern er wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden (Urteil v. 7.10.2015 - 56 Ca 10968/15).
