Mittwoch, 28. November
Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums (BFH)
Die Kosten für die Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden, wenn der Studienort nicht Lebensmittelpunkt des Studenten ist. Ein Abzug nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung kommt mangels Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht in Betracht, weil eine Hochschule kein Beschäftigungsort im Sinne der Vorschrift ist (BFH, Urteil v. 19.9.2012 - VI R 78/10; veröffentlicht am 21.11.2012).
