Freitag, 23. Juni
Unterhaltshöchstbetrag bei gleichgestellten Personen (BFH)
Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 EStG sind keine fiktiven Einkünfte einer nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen (BFH, Urteil vom 09.03.2017 - VI R 16/16; veröffentlicht am 14.06.2017).
