Mittwoch, 30. September
Unterhalt bei Samenspende eines Dritten (BGH)
Ein Mann, der in die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines Dritten einwilligt, muss für den Kindesunterhalt aufkommen, auch wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat (BGH, Urteil v. 23.9.2015 - XII ZR 99/14).
