Donnerstag, 03. April
Unterbringung im Seniorenwohnstift als agB (BFH)
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i.S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht außerhalb des Rahmens des Üblichen liegen (BFH, Urteil v. 14.11.2013 - VI R 20/12; veröffentlicht am 2.4.2014).
